Unzulässige Datenautomatik: Telefónica kündigt Berufung gegen Urteil an

Das Landgericht München gab am 11. Februar einer Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Datenautomatik des Mobilfunkanbieters O2 statt. Die Richter entschieden, dass die eingebaute Datenautomatik in den Verträgen nicht zulässig sei. Telefónica kündigte nun eine Berufung gegen das Urteil an.

Hochstufung in leistungsstärkere Tarife

Telefonica Zentrale; Bild: Telefonica

Nach Verbrauch des monatlichen Datenvolumens vor Ablauf der Zeit stockt O2 das Volumen kostenpflichtig zusätzlich auf. Kunden, die wiederholt mehr Volumen benötigen, als ihr Vertrag bietet, können sogar in einen höheren Vertrag gestuft werden. Die Verbraucherzentralen bemängelten einige Blue-Tarife des Anbieters O2, bei denen genau diese Praxis angewandt wurde. Das Unternehmen buchte jeweils bis zu drei Mal pro Abrechnungszeitraum 100 MB für jeweils zwei Euro zu dem bestehenden Volumen hinzu. Passierte das drei Monate in Folge, stufte O2 den Verbraucher automatisch in eine höhere Tarifvariante, die mehr Datenvolumen bietet. Der Nutzer erhielt einem Bericht des „Spiegel“ zufolge eine SMS über die erfolgten Buchungen, eine Zustimmung war jedoch nicht notwendig.

Experten bemängeln unzureichende Verbraucherinformation

Die Verbraucherzentrale bemängelte dieses Vorgehen und strengte eine Unterlassungsklage gegen den Anbieter an. Dabei betonten die Experten, viele Kunden hätten noch nie von der Datenautomatik gehört und könnten sich nur durch ein sehr genaues Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Mit dieser Regelung sahen die Verbraucherschützer die Kunden unangemessen benachteiligt. Die Automatik sei ein wesentliche Bestandteil des Vertrages, der Kunde müsse hier aber nicht explizit seine Zustimmung erteilen Auch andere Anbieter setzen auf die automatische Anpassung des Volumens.

Telefónica sieht keine Benachteiligung

Das Landgericht München gab der Verbraucherzentrale Recht und betonte, die Angaben zur Datenautomatik seien nicht offensichtlich genug dargestellt. Das Urteil vom 11. Februar 2016 ist noch nicht rechtskräftig. Telefónica kündigte nun eine Berufung an. Das Unternehmen sieht keine Benachteiligung bei der Datenautomatik und erläutert, dieses Verfahren zähle zu den Hauptleistungen des Vertrages. Der Fall wird nun in einer nächsthöheren Instanz verhandelt.

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